AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchungsaufträge
Buchungsaufträge sind nur schriftlich und wie folgt möglich:
Direktbuchung über das Buchungssystem unserer Webseite www.frankenfloss.de
Bei Onlinebuchung über unsere Homepage legen Sie sich ein Kundenkonto an, in dem Sie jederzeit Zugriff auf Ihre persönlichen Daten, Buchung und Dokumente haben.
Geben Sie Ihre Gruppengröße an und wählen Ihren Wunschtermin. Auch Ihre gewünschten Inklusiv- und Zusatzspeisen könnten Sie jetzt bereits fixieren. Sie erhalten dann automatisch eine Anzahlungsrechnung über 20 % (bei Floßfahrttermin innerhalb der nächsten 8 Wochen eine Komplettrechnung), online oder gegen Überweisung zahlbar.
Stornierungen, auch von einzelnen Teilnehmern, sind nicht möglich. Buchen Sie die wirklich sichere Teilnehmerstärke ein und versuchen Sie lieber, Personen nachzumelden – solange Kapazitäten vorhanden sind, ist dies problemlos theoretisch bis zum Vortag der Floßfahrt möglich. Nachmeldungen sind immer zu 100 % fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
35 Tage vor Floßfahrttermin erinnern wir an die Angabe Ihrer Essenswünsche (Schweinesteak oder -bratwürste / vegane Würstchen). Sollten Sie keine Auswahl in Ihrem Kundenaccount treffen, reichen wir Ihrer Gruppe einheitlich Bratwürste im Brötchen. Ein Tausch vor Ort ist nicht möglich.
25 Tage vor Floßfahrttermin erhalten Sie automatisch die Schlussrechnung, es sei denn, Sie fordern diese in Ihrem Kundenkonto selbständig früher an oder buchen innerhalb der letzten 8 Wochen vor Floßfahrt. Da Sie erst nach vollständigem Zahlungseingang Ihrer gebuchten Leistungen Ihr Bordticket erhalten, sollten Sie die finale Rechnung zeitnah begleichen.
Sie erhalten Ihr Gruppenticket und die Anreisebeschreibung online per Mail und können mit diesen Papieren an der gebuchten Floßfahrt teilnehmen. Auch in Ihrem Kundenkonto sind diese Unterlagen jederzeit für Sie zu finden.
Buchung per E-Mail, WhatsApp oder SMS
Eine Buchung ist außerdem per E-Mail an info@frankenfloss.de, per WhatsApp oder SMS an +49 170 7744661 möglich.
Bei Kontaktaufnahme via Mail, WhatsApp oder SMS benötigen wir Angaben zu Ihrer Wunschfloßfahrt (Datum, Uhrzeit, Gruppengröße), eine komplette Rechnungsanschrift, Vor- und Zuname des Ansprechpartners, eine Handynummer für die Erreichbarkeit am Tag der Floßfahrt sowie das Alter eventuell mitreisender Kinder (an Samstagen / Feiertagen keine Kinderermäßigung möglich).
Mit diesen Angaben legen wir für Sie ein Kundenkonto an, in dem Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten, Buchung und Dokumente haben. Wir geben Ihre Gruppengröße an und buchen Ihren Wunschtermin. Sie erhalten dann automatisch eine Anzahlungsrechnung über 20 % (bei Floßfahrttermin innerhalb der nächsten 8 Wochen eine Komplettrechnung), die Sie online oder gegen Überweisung zahlen können.
Stornierungen, auch von einzelnen Teilnehmern, sind nicht möglich. Im Übrigen gilt alles, was oben bei Direktbuchung beschrieben ist.
2. Einzelreisende und Kleingruppen (bis 29 Vollzahler)
Grundsätzlich legt das Floß ab, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 30 Vollzahlern erreicht ist. Ein Hinzubuchen von Einzelfahrgästen und kleineren Gruppen zu einem Fahrttermin ist möglich, aber nicht immer garantiert.
Im Laufe der Saisonvorbereitung kommt es manchmal zu Änderungen, die dann zu einem Ausfall des gewünschten Termins führen können. Bei Kleingruppen behalten wir uns eine Absage der gebuchten Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder eine Änderung der Abfahrtszeit für die Floßfahrt bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin vor.
Wir werden Sie mit einem angemessenen Vorlauf über die Absage oder geänderte Abfahrtszeit informieren und im Falle einer Absage durch uns die gezahlte Anzahlung unverzüglich rückerstatten oder eine kostenlose Umbuchung auf einen Ersatztermin Ihrer Wahl vornehmen.
Bei Änderung der Abfahrtszeit besteht kein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen oder Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Endabrechnung.
Bitte planen Sie diesen Teil der Vertragsgrundlage beim Zusammenstellen Ihres Ausflugs von vornherein mit ein.
3. Zahlungsmodalitäten
Nach Ihrem Buchungsauftrag wird eine Anzahlung wie oben beschrieben auf die reservierten Leistungen fällig. Sollte Ihr Wunschtermin in den kommenden 8 Wochen nach Buchungseingang liegen, entfällt der Zwischenschritt der Anzahlung und es erfolgt mit Bestätigung auch die Schlussrechnung. Den Geldeingang bestätigen wir per Mail.
Die Endrechnungsstellung über den Rest minus eventuell geleisteter Anzahlung plus eventueller Zusatzleistungen erfolgt bis spätestens 25 Tage vor gebuchter Veranstaltung.
Rechnungen sind grundsätzlich bis 7 Tage nach Erhalt zahlbar, kurzfristige Endabrechnungen sofort. Ein Versand Ihres Tickets erfolgt erst nach Gutschrift auf unserem in der Rechnung angegebenen Geschäftskonto und auch erst am 5. Tag vor Floßfahrttermin.
Bis zur vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags sind wir berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und dem Kunden (bzw. Inhaber der Buchungsbestätigung) den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen (bei Verhinderung einzelner Teilnehmer) werden nicht erstattet. Weitere Ansprüche richten sich nach dem Gesetz.
Sonderbuchung Exklusivfloßfahrt
Bei einer alleinigen Anmietung unseres Floßes werden 40 % Anzahlung bei Buchung in Rechnung gestellt. Das übrige Prozedere ist mit der Buchung einer offenen Floßfahrt identisch und kann oben nachgelesen werden.
4. Rücktritt und Stornierung
Eine Stornierung ist nach Anlegen Ihrer Buchung zu keiner Zeit kostenlos möglich. Sie können weder einzelne eingebuchte Personen noch die komplette Gruppe stornieren. Eine Rückzahlung – auch in Teilbeträgen – ist nicht möglich.
Es ist daher wichtig, bei Buchung wirklich nur die Personen anzugeben, die auch Ihnen fest zugesagt haben.
Sollten Ihnen Teilnehmer wegbrechen oder die Reise komplett abgesagt werden müssen, sollten Sie für Ersatz sorgen. Meist lassen sich frei gewordene Plätze durch eine Warteliste neu besetzen.
Bei Komplettrücktritt können Sie die Buchung vielleicht an eine gleich oder ähnlich große Gruppe weiterverkaufen/-geben. Hier sind Sie völlig frei.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung für den Verhinderungsfall.
5. Haftung / Reklamation
Mängel der Leistungen sind unverzüglich vor Ort beim Floßführer anzuzeigen. Reklamationen von behebbaren Mängeln nach Ende der Veranstaltung berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Für Sachschäden, insbesondere die Beschädigung an vom Gast geparkten Kfz, für die Garderobe sowie Verlust, Schwund oder Beschädigung von Wertsachen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ist eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorzuwerfen oder wir haben die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beförderung der Gäste verletzt.
6. Zeitplan und Durchführung der Floßfahrt, Verhaltensregeln, Auflagen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Zeitangaben – insbesondere bei Abfahrt und Ankunft des Floßes – um ca.-Angaben handelt. Ein exaktes Einhalten eines Fahrplanes ist schon aufgrund der wechselnden Witterungsbedingungen nicht möglich.
Ein Eintreffen am Ablegesteg bis 20 Minuten zum vereinbarten Start der Floßfahrt ist Voraussetzung für einen reibungslosen Check-in.
Bei einem Eintreffen am Anleger nach der gebuchten Abfahrtszeit erlischt Ihr Ticket oder es wird – sollten wir auf Sie gewartet haben – eine Strafzahlung von pauschal 350 € pro verspäteter Gruppe (unabhängig von Ihrer Teilnehmerzahl) fällig.
Bei einem Ausfall / Abbruch der Floßfahrt durch Widerruf der Genehmigung oder durch höhere Gewalt (z. B. Hoch-/Niedrigwasser, zu starke Strömung, Gewitter) übernehmen wir keine Haftung.
In diesem Fall bieten wir Unterhaltung an Bord des Floßes an mit den geplanten Musikern und Ausschank für die Dauer der verhinderten Floßfahrt. Ihre Leistungen erhalten Sie exakt so, als würden wir ablegen können. Eine Rückzahlung erfolgt nicht, auch nicht bei Nichtinanspruchnahme des Ersatzprogramms.
Den Anweisungen des Floßpersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken mit Alkoholgehalt von mehr als 6 % ist unter Strafe von 200 € verboten!
Gäste, die sich nicht an die Anweisungen des Bordpersonals halten, verlieren den Anspruch auf Teilnahme ohne finanziellen Ausgleich.
Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Wir behalten uns vor, stark alkoholisierte und gewalttätige Gäste sowie sonstige Verhaltensauffällige ohne Erstattung von Kosten abzuweisen.
Für Gäste, die trotz des Verbots vom Floß ins Wasser springen, ist die Fahrt ab diesem Zeitpunkt zu Ende. Wir nehmen diese Personen nicht mehr an Bord.